Ihr Baustein-Ratgeber
Entgeltoptimierung verstehen und nützlich einsetzen.
Die gängigsten Varianten der Entgeltoptimierung.
Sachbezug 44,- Euro – Als Mastercard mit Firmenlogo
Grundsätzlich können allen Arbeitnehmern Sachwerte oder Warengutscheine statt Barlohn zur Verfügung gestellt werden (§8 Abs.2 S. 11 EStG R8.1 LStR 2011). Sachbezüge sind steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen an den Arbeitnehmer, mit bis zu mtl. 44,00 €. Diese sind an den Arbeitnehmer als Sache mit der Entgeltabrechnung zu überreichen. Die bekannteste Form hierbei ist der Tankgutschein. Die ExtraCard ist die moderne Variante der Sachbezüge. Sie funktioniert wie eine vollwertige MasterCard und findet bei den Arbeitnehmern eine wesentlich höhere Akzeptanz, als die altertümlichen Gutscheine.
Kinderbetreuungskosten – bis zu 100 % bezuschusst
Die monatlichen Kinderbetreuungskosten in Euro sind gemäß § 3 Nr. 33 EStG und R 21 a LStR steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Regelwerk zum Kindergartenzuschuss gilt für alle nicht-schulpflichtigen Kinder und im Besonderen auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.
Der Arbeitnehmer kann in der Einkommenssteuererklärung immer nur 2/3 von den entstandenen Kosten absetzen. Über den Arbeitgeber kann er bis zu 100 % bezuschusst bekommen und spart sich darauf auch noch die Sozialversicherungsbeiträge.
Private Handykosten – Telefonieren auf den Arbeitgeber
Steuer- und sozialversicherungsfrei sind die privaten Handykosten des Arbeitnehmers (§ 3 Nr. 45 EStG; R 21 e LStR), wobei es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitgeber Vertragspartner des Telekommunikationsanbieters ist, oder nicht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung ein betriebliches Telekommunikationsgerät dann nicht mehr gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer wirtschaftlicher Eigentümer dieses Geräts ist. Daher muss der Arbeitnehmer sein Handy dem Arbeitgeber verkaufen. Die mtl. Kosten können wie folgt berücksichtigt werden: Flatrate voller Preis, bei schwankenden Handykosten der Durchschnitt der Summe der letzten drei Rechnungen, abzüglich 10 %.